Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

 

der Firma Jobvermittlung Burkhardtsdorf, im Folgendem „ JVB “ genannt.

( für Auftraggeber, Arbeitskräfte suchende )

1. Gegenstand

Die JVB übernimmt den Auftrag, für die vom Auftraggeber definierte Funktion und Anforderung, geeignete Arbeitnehmer auszuwählen und für eine Festanstellung vorzustellen. Durch die JVB wird eine Vorauswahl der als geeignet anzusehenden Bewerbungskandidaten vorgenommen.

Die JVB führt auf Wunsch des Auftraggebers vor Vertragsabschluß in ihrer Datenbank eine unverbindliche und kostenlose Suche nach geeigneten Bewerbern durch. Die Bewerber werden dem Auftraggeber ohne Nennung persönlicher Daten bekannt gegeben.

Die kompletten Prozederen für die Arbeitskräfteaktivierung obliegen der JVB.

Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber ist dazu nicht erforderlich und erfolgt daher auch nicht.

Werden vom Auftraggeber gezielte Auswahlverfahren gefordert, sind sie durch den Auftraggeber schriftlich festzulegen, aber dann auch gesondert zu vergüten.

Werden durch die JVB keine geeigneten oder nicht die geforderte Anzahl von Bewerbern gefunden, sind Sanktionen jeglicher Art durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

2. Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

Die Anforderungen an den Bewerbungskandidaten werden durch den Auftraggeber festgelegt und der JVB schriftlich übergeben.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die von der JVB vorgeschlagenen Bewerber in sein Unternehmen einzustellen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Bewerbungsgespräche, werden alle weiterführenden Aktivitäten, die zu einer Einstellung in das Unternehmen führen sollen, durch den Auftraggeber veranlasst.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma JVB innerhalb einer Frist von spätestens 14 Tagen nach Arbeitsbeginn, über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses, den Brutto - Lohn und die Dauer einer eventuellen Probezeit glaubhaft in Kenntnis zu setzen.

Dem Auftraggeber obliegen alle Rechte und Pflichten, die aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber entstehen.

3. Honorar

Kommt es nach Unterzeichnung eines Vertrages zu einer Einstellung eines durch die JVB vorgestellten Bewerbers in dem Unternehmen des Auftraggebers, gleich oder innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Vorstellung des Bewerbers durch JVB, so gilt die Vermittlungsleistung als erbracht.

Das Honorar wird auf Erfolgsbasis vereinbart und durch die JVB in Rechnung gestellt, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

Folgende Zahlungsweise wird vereinbart:

- 60 % Honorar am ersten Arbeitstag des eingestellten Bewerbungskandidaten

- 40 % nach Beendigung der Probezeit (Restzahlung)

Wird die Probezeit nicht erfolgreich abgeschlossen, gleich aus welchem Grund, entfällt die Zahlung der vereinbarten Restsumme.

Vereinbarte Vergütungen für gesondert festgelegte Leistungen sind auch dann fällig, wenn keine Einstellung eines von der JVB vorgestellten Bewerbungskandidaten beim Auftraggeber erfolgt. Die Kosten sind durch die Firma JVB nachzuweisen und werden dem Auftraggeber sofort in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind von den Vereinbarungen einer Ratenzahlung ausgeschlossen.

Alle gestellten Rechnungen sind sofort fällig, wenn in der Rechnung nicht anders hinterlegt.

5. Haftung und Verschwiegenheit

Die JVB haftet nicht für Schäden gegenüber dem Auftraggeber, die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber entstehen.

Für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die JVB nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle gegenseitig überlassenen Daten, Informationsmaterialien und Personalunterlagen, ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung von geeigneten Bewerbern und zur Besetzung der ausgeschriebenen Arbeitsplätze zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die JVB verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Fragen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers zu wahren. Das gilt jedoch nicht für die an die JVB übergebenen Arbeitsinhalte der zur Akquisition erforderlichen Unternehmensinformationen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

Dem Auftraggeber überlassene Unterlagen von Bewerbern, die nicht im Unternehmen eingestellt werden, sind spätestens nach Beendigung des Vertrages mit der JVB, unverzüglich wieder auszuhändigen.

Die Bewerbungsunterlagen der Bewerber die eingestellt werden, können beim Auftraggeber verbleiben.

Die Vertragspartner verpflichten sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen der "Verschwiegenheit", zur Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von zwei Vermittlungshonoraren.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird dadurch jedoch nicht berührt.

6. Kündigung

Ein Auftrag kann jederzeit von beiden Partnern unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen und von Haftungsfragen gekündigt werden.

7. Schlussbestimmungen

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam werden, werden sie durch eine zulässige und dem wirtschaftlichen Zweck nahe kommende Regelung ersetzt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, ist das für den Sitz von JVB zuständige Gericht.

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.

Stand: AGB der Firma JVB, Burkhardtsdorf am 01.07.2010